Ksyst CMS - Widerspruchsbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks
Widerspruchsbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks

Im folgenden sind die wesentlichen Teile des Widerspruchsbescheides wiedergegeben:

"Ihrem Widerspruch gegen den Gebührenbescheid [...] geben wir nicht statt.
[...]
Wir informierten Sie [...] über die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Rundfunkgebühren und erläuterten den im Rundfunkgebührenstaatsvertrag definierten Begriff eines Rundfunkempfangsgerätes. Demnach handelt es sich auch bei Rechnern mit Internetzugang um ein Rundfunkempfangsgerät.
[...]
Sie teilten mit, einen internetfähigen Computer zum Empfang bereitzuhalten. Damit sind Sie Rundfunkteilnemer in Sinne des § 1 Absatz 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag."


Anmerkung hierzu: Das ich das niemals tat, scheint dem MDR entgangen zu sein. Ich habe in meinen Schreiben mehrmals darauf hingewiesen, dass ich das Abrufen der Livestreams nicht ermöglicht habe. Zudem wies ich darauf hin, dass es bei einem PC nicht um einen (passiven) Empfang, sondern um ein (aktives) Abrufen von Inhalten geht.

"Entscheidend für das Entstehen einer Rundfunkgebührenpflicht ist, ob mit einem PC der Empfang von Rundfunkdarbietung möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich in dieser Weise genutzt werden. Ein Rundfunkempfangsgerät wird dann zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt empfangen werden können.
[...]
Sie bestätigen, einen internetfähigen PC zum Empfang bereitzuhalten. Dieser ist den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zum Empfang von Rundfunkprogrammen geeignet und als neuartiges Rundfunkgerät anmelde- und gebührenpflichtig.
[...]"


Anmerkung: Hier ist sich der MDR offensichtlich nicht ganz einig, ob es ein "Rechner mit Internetzugang" oder ein "internetfähiger PC" sein soll. Auf die Sache mit dem "Empfang" habe ich bereits hingewiesen.


Hierauf habe ich beim zuständigen Verwaltungsgericht in Gera Klage erhoben. [Klagebegründung]

Danach sind mir noch zwei weitere Zahlaufforderungen mittels Kontoauszüge zugeschickt worden.


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