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"Sie akzeptieren unsere Ausführen zu den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht.

Wir haben Ihnen in unseren Briefen die Rechtsgrundlagen für den Gebühreneinzug und die Grundlagen für unsere Forderung genannt und sind ausführlich auf den Sachverhalt eingegangen. Weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt beantworten wir nicht mehr.

Sie haben die Möglichkeit gegen den nächsten Gebührenbescheid innerhalb der rechtlichen Frist Widerspruch einzulegen. "


Die GEZ blieb also wie erwartet bei ihrer Version der Sachlage und ignorierte andere Ansichten. So blieb mir nur der übliche Weg über Gebührenbescheid -> Widerspruch -> Widerspruchsbescheid. Da ein Gebührenbescheid erst ausgestellt wird, wenn die Zahlungsforderungen der Kontoauszüge nicht beglichen werden, wurden die folgenden Zahlungsaufforderungen von mir ignoriert.

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