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Ksyst CMS - Informationen zu Rundfunkgebühren
| Informationen zu Rundfunkgebühren |
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In dem Schreiben teilte die GEZ mit, dass der "Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühren" sei. Demanch sind "Rechner mit Internetzugang" etc. auch gebührenpflichtig, weil mit "denen Rundfunkdarbietungen hör- und sichtbar gemacht werden können".
Eine Verfassungswidrigkeit ist daher für uns nicht erkennbar.
Ein Ruhenlassen des Verfahrens oder einen Zahlungsvorbehalt wird nicht akzeptiert. Dazu folgen noch Ausführungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die gesetzlichen Festlegungen der Gebühr. |
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