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Ksyst CMS - Stellungnahmen I
| Stellungnahmen zu dem Schriftsatz des Beklagten (1. Instanz) |
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Der Beklagte hatte auf die Klage eine umfassende Stellungnahme verfasst, wo auf die internetfähigen PC als Rundfunkempfangsgeräte eingegangen wird.
Details Stellungnahme des MDR
Daraufhin habe ich dem Gericht eine erste Stellungnahme als Antwort geschrieben. Da der Beklagte zwischenzeitlich das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz sendete, wurde ich vom Gericht gebeten, zu diesem Urteil zusätzlich Stellung zu beziehen.
In meiner Stellungnahme gehe ich auf die Unterschiede der technischen Empfangseignung von den herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten und einem Rechner ein. Zudem lege ich dar, dass es nicht allein auf die technische Empfangsmöglichkeit eines Gerätes ankommt, sondern explizit der Nutzungswille zum Bereithalten zum Empfang sich über die typisierte Zweckbestimmung eines Gerätes definiert. Abschließend gehe ich auf das "Deklarationsprinzip", die Zugangsbeschränkungen und auf die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" ein.
Stellungnahme
Das komplette Dokument ist auch als PDF (146 KB) verfügbar.
Eine weitere Stellungnahme von mir bezieht sich direkt auf die Behauptung des Beklagten, dass die Radio-Programme im Internet zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehören.
Stellungnahme "Grundversorgungsauftrag"
Stellungnahme zum Grundversorgungsauftrag als PDF (78 KB) |
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